Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1977 - IV B 32.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3181
BVerwG, 04.07.1977 - IV B 32.77 (https://dejure.org/1977,3181)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1977 - IV B 32.77 (https://dejure.org/1977,3181)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1977 - IV B 32.77 (https://dejure.org/1977,3181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 32.77
    Ob diese Würdigung zutrifft, hängt nicht von allgemein bedeutungsvollen und mit verallgemeinerungsfähiger Tragweite klärungsfähigen Rechtsfragen, sondern von der Würdigung der gerade den vorliegenden Fall kennzeichnenden Umstände ab (vgl. dazu das einen immerhin ähnlichen Sachverhalt betreffende Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [124 f.]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 32.77
    Ob der von der Abbruchsverfügung betroffene Anbau im Sinne des - hier mit Rücksicht auf Art. 14 Abs. 1 GG noch in seiner Fassung vom 23. Juni 1960 maßgebenden (vgl. Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - BVerwGE 3, 351 [353 ff.]) - § 34 BBauG nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich ist, hängt, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, davon ab, ob dieser Anbau an seinem Standort zu der vorhandenen Bebauung in einem bodenrechtlich relevanten Widerspruch steht (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [32 f.]).
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 32.77
    Ob der von der Abbruchsverfügung betroffene Anbau im Sinne des - hier mit Rücksicht auf Art. 14 Abs. 1 GG noch in seiner Fassung vom 23. Juni 1960 maßgebenden (vgl. Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - BVerwGE 3, 351 [353 ff.]) - § 34 BBauG nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich ist, hängt, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, davon ab, ob dieser Anbau an seinem Standort zu der vorhandenen Bebauung in einem bodenrechtlich relevanten Widerspruch steht (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [32 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht